Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierheilpraxis Katrin Herold

a) Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin/Tierheilpraxis Katrin Herold - im Folgenden als “THP” bezeichnet - und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter (mwd) über das Tier - im Folgenden als “Kunde” bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Die verwendeten Bezeichnungen „Kunde“ und „THP“

sowie jegliche geschlechtsbezogenen Bezeichnungen, umfasst weibliche, männliche und diverse Personen. Die undifferenzierte Bezeichnung dient allein der besseren Lesbarkeit der Texte.

b) Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages (Fragebogen zur Anamnese) zwischen der THP und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB.

 

§ 2 Behandlungsvertrages

a)Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der THP aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch des THP für bis zur Abweisung entstandene Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

b) Der THP erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er all seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der THP seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.

c) Die THP erbringt mit der Ausübung der Naturheilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des entsprechenden Tieres.

d) Der THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft der THP die Wahl.

e) Die vom THP angebotenen Therapiemöglichkeiten sind meist schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen.

Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierbesitzers/-betreuers abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Tierheilpraktiker schriftlich zu erklären.

f) Die THP erbringt mit der Ausübung der Naturheilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des entsprechenden Tieres.

 

§ 3 Terminvereinbarung

a) Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch von der THP bestätigt wurden.

b) Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.

c) Die THP behält sich das Recht vor, Termine sowie Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig, wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.

d) Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen seitens der THP kommen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde umgehend telefonisch/per SMS informiert.

 

§ 4 Anamnese

a) Vor Beginn der ersten Behandlung macht die THP eine umfassende Anamnese (Befragung des Tierbesitzers sowie Untersuchung des erkrankten Tieres). Der Tierbesitzer ist angehalten, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben entstehen, kann die THP nicht haftbar gemacht werden.

 

§ 5 Honorar

a) Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart wurden, nach der Preisliste der THP, diese sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.

b) Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die gesamte, durch die THP gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt). Die Höhe der Fahrtkosten beträgt 0,50 Euro pro Kilometer. Die ersten 5 km sind kostenfrei.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

a)Die Honorare sind vom Kunden für jeden Behandlungstag bar gegen Quittung oder Rechnung zu bezahlen oder falls dies vereinbart wurde, nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto an die THP zu überweisen, ohne Abzug von Skonto. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift der THP sowie den Namen und die Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungstag, die angewandte Therapie und die zu bezahlenden Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.

b) Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.

c) Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Auftraggeber in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz a) abzurechnen. Auf Wunsch des Kunden hat die THP diese Beträge in Quittungen und Rechnungen gesondert auszuweisen.

d) In dem Fall des Absatzes c) ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragte des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.

 

§ 7 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt. Die THP führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

b) Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen können im Ermessen der THP honorarpflichtig abgerechnet werden.

c) Auskünfte in Erstattungsfragen kann die THP entgegen Absatz b) auch direkt an den Dritten weitergeben, wenn der Kunde die THP ausdrücklich und schriftlich von deren Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.

 

§ 8 Gesetzliche Vorschriften

a) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen.

b) Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für frei verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.

c) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.

 

§ 9 Datenschutz

siehe Datenschutz in der Menüleiste unten links

 

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten diese gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich dem jeweils anderen Vertragsschließenden vorzulegen.

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Chemnitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 12 Haftung

a) Haftung des Behandlers

Alle Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig - ausgeschlossen.

Vom THP werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden weder in Aussicht gestellt noch garantiert und sind überdies gesetzlich unzulässig.

b) Mitwirkung des Kunden

Der THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.

c) Haftung des Kunden

Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.